Glückliche Stubentiger – Tierschutzkonforme Wohnungshaltung von Katzen
Katzen sind als Heimtiere bei den Schweizern sehr beliebt. Ein nicht unbedeutender Teil dieser Tiere lebt als sogenannte Wohnungskatzen in Räumlichkeiten ohne Auslauf ins Freie. Den natürlichen Bedürfnissen von Samtpfoten entspricht die reine Innenhaltung jedoch nicht unbedingt. Damit Katzenhaltende ihren Tieren dennoch ein erfülltes Leben bieten können, müssen einige Grundsätze beachtet werden.
Text: Dr. iur. Gieri Bolliger und Mlaw Alexandra Spring Titelbild: Photocreo Bednarek/stock.adobe.com
Freigänger und Wohnungskatzen
In der Schweiz leben die meisten Katzen als sogenannte Freigänger; sie haben also die Möglichkeit, mehr oder weniger selbständig ins Freie und wieder zurück ins Haus oder in die Wohnung zu gelangen. In städtischen Gebieten wie auch an verkehrsreichen Strassen auf dem Land ist die Haltung von Freigängerkatzen jedoch nicht ideal – zu hoch ist das Risiko, dass ein Büsi von einem Auto verletzt oder gar getötet wird. Auch grosse Menschenmengen (etwa in der Innenstadt) sind für ein stressarmes Katzendasein oftmals wenig förderlich. Wer an solchen Orten dennoch nicht auf die Gesellschaft von Haus- oder Wohnungskatzen verzichten möchte, darf sie auch ohne Freilauf halten. Aber Achtung: Die Wohnungshaltung von Stubentigern ist sehr anspruchsvoll und darf auf keinen Fall unterschätzt werden. Weil die Tiere ihren Hauptbeschäftigungen wie Jagen, Beobachten, Spielen etc. draussen in der Natur nicht nachgehen können, braucht es angemessene Kompensationsleistungen durch den Katzenhalter.
Welche Katzen eignen sich als Wohnungskatzen?
In der Regel sollten nur Tiere als Wohnungskatzen gehalten werden, die nie draussen gelebt haben und die Aussenwelt somit nicht vermissen können. Hat eine Katze die Freiheit, in der Natur Streifzüge zu unternehmen, einmal entdeckt, gibt sie sich später kaum mehr mit einer reinen Innenhaltung zufrieden. Verhaltensprobleme, wie etwa Unsauberkeit oder Aggressivität, sind dann vorprogrammiert.
Unter Umständen ist es angezeigt, eine Katze aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ohne Auslauf zu halten. Beispielsweise für taube Büsis kann das Leben draussen gefährlich sein, weil sie Autos und anderen Gefahren praktisch schutzlos ausgeliefert sind. Auch positiv auf FeLV (Felines Leukämievirus) oder FIV («Katzenaids») getestete Tiere sollten wegen der Ansteckungsgefahr nur in reiner Wohnungshaltung mit ebenfalls positiven FeLV- beziehungsweise FIV-Katzen ohne Kontakt zu gesunden Tieren gehalten werden.
Allgemeine Grundsätze bei der Katzenhaltung
Das Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) und die dazugehörige Tierschutzverordnung (TSchV) widmen der Katzenhaltung nur gerade einen einzigen Artikel (Art. 80 TSchV) und eine Tabelle mit den Mindestgrössen und -ausstattungen für Katzengehege. Selbstverständlich finden aber auch die allgemeinen Bestimmungen des Tierschutzrechts Anwendung auf die Haltung von Katzen. So etwa sind die Tiere angemessen zu nähren und zu pflegen und es darf ihnen niemand ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zufügen oder ihre Würde in anderer Weise missachten. Zudem müssen Tierhaltende die zumutbaren Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass Büsis sich übermässig vermehren.
Artgemässe Sozialkontakte
Für sozial lebende Tierarten schreibt das Tierschutzrecht zwingend angemessene Kontakte mit Artgenossen vor. Um natürliche Sozialkontakte pflegen zu können, sollten Wohnungskatzen deshalb idealerweise zu zweit oder in grösseren Gruppen gehalten werden. Der Gesetzgeber sieht bei Katzen – wie auch bei Hunden – jedoch eine Ausnahme vor und betrachtet (zumindest theoretisch) auch den Menschen als adäquaten Sozialpartner: Art. 80 TSchV bestimmt, dass einzeln gehaltene Katzen täglich Umgang mit Menschen oder Sichtkontakt zu Artgenossen haben müssen, wobei das Mass an Sozialkontakten den individuellen Bedürfnissen des Tieres anzupassen ist. Aus der Sicht des Tierschutzes sollte sozialen Tieren jedoch wenn immer möglich eine Zweitkatze als artgerechter Interaktions-, Spiel- und Kuschelpartner geboten werden.
Nur in gewissen Fällen kann es angezeigt sein, eine Wohnungskatze alleine zu halten – etwa wenn es sich um einen unverträglichen Einzelgänger, ein krankes oder ein altes Tier handelt, das durch eine Zweitkatze gestresst wäre. Zu bedenken ist dann aber umso mehr, dass der Mensch eine sehr wichtige soziale Rolle einnimmt und für genügend Beschäftigung, Streicheleinheiten etc. besorgt sein muss.
Kreative Wohnungseinrichtung für Katzen
Bezüglich der Grösse einer Wohnung lautet die Faustregel: mindestens ein Zimmer pro Katze. Um ihnen möglichst viel Abwechslung zu bieten, sollte Katzen idealerweise Zugang zu allen Räumen, also auch zu Küche und Bad, ermöglicht werden. Büsis lieben es zudem, an erhöhten Stellen zu liegen und ihre Umgebung zu beobachten – gerne auch am Fenster, um einen Blick nach draussen zu werfen. Der Zugang zu Schränken, Regalen und gut fixierten Tablaren an den Wänden vergrössert den Lebensraum zusätzlich und gestaltet diesen attraktiv, und Schlafhöhlen sowie andere Versteckmöglichkeiten nehmen sie ebenfalls sehr gerne an. Damit die Möbel von den Katzenkrallen verschont bleiben, sollten mehrere Kratzbäume aufgestellt werden.
In freier Natur setzen Katzen Kot und Urin nicht an der gleichen Stelle ab. Bei einer reinen Innenhaltung braucht es deshalb mehrere Katzentoiletten – mindestens eine pro Tier, noch besser aber eine zusätzliche dazu. Gedeckte Klos werden eher schlecht angenommen. Damit die Tiere ihr Geschäft ungestört verrichten können, sollten die Kistchen an verschiedenen, ruhigen Orten platziert sein. Sie müssen mehrmals täglich gereinigt und einmal pro Woche sollte das Streu ganz ausgewechselt werden. Verschmutzte, am falschen Ort platzierte oder zu wenige Katzentoiletten können zu Unsauberkeit der Tiere führen.
Fütterung der Katezn abwechslungsreich gestalten
Die Fütterung von Katzen ist eine Wissenschaft für sich; die ideale Art muss jede Katzenhalterin selber für sich finden. In freier Natur betreiben Tiere einen riesen Aufwand für die Nahrungsbeschaffung und verbringen damit einen Grossteil des Tages. In menschlicher Obhut müssen sie hingegen praktisch nichts unternehmen, um an Futter zu kommen, weil dieses häufig verzehrfertig im Napf angeboten wird. Damit in der «freien Zeit» keine Langeweile entsteht, sollten bei der Fütterung von Wohnungskatzen unbedingt einige Herausforderungen eingebaut werden. Trockenfutter kann beispielweise in einem Spielzeug, Futterball oder Beschäftigungsbrett angeboten und Leckerli können in der Wohnung versteckt werden. Auf diese Weise kann die Katze ihren Spiel- und Jagdtrieb ausleben und es wird gleichzeitig gegen Übergewicht vorgebeugt. Mehrere kleine Mahlzeiten sind der natürlichen Nahrung draussen (Mäuse, Vögel und andere Kleintiere) zudem ähnlicher als eine grosse Futterration zweimal täglich.
Ein Muss sind auch Wasserstellen an verschiedenen Orten in der Wohnung. Das Wasser sollte nicht direkt neben dem Futter und den Katzentoiletten stehen und muss stets sauber gehalten werden. Weil einige Katzen abgestandenes Wasser bevorzugen, sollten jedoch nicht alle Näpfe täglich frisch aufgefüllt werden. Ein Wasserbrunnen mit fliessendem Wasser kann hilfreich sein, um Wohnungskatzen zum Trinken zu animieren.
Wird eine Wohnungskatze alleine gehalten, ist der Halter als Spiel- und Kuschelpartner stärker gefordert.
Foto: DoraZett/stock.adobe.com
Beschäftigung der Wohnungskatze
Im natürlichen Tagesablauf verbringt eine Katze mehrere Stunden mit jagen. Hauptzweck der Beutejagd ist die Nahrungsbeschaffung. Weil diese in menschlicher Obhut praktisch wegfällt, muss die übrige Zeit mit Beschäftigung ausgeglichen werden. Neben dem Spielen mit Stoffmäusen, Schnüren und Gummibällen kann beispielsweise eine Kartonschachtel mit raschelndem Papier, Laub oder Stroh eine willkommene Abwechslung bieten. Attraktive Gegenstände aus der Natur, wie Steine, Äste, Moos, Gras etc., regen die Sinne zusätzlich an. Einige Katzen lieben es, wenn ihre Spielzeuge mit Baldrian oder Katzenminze «parfümiert» sind. Zur Beschäftigung, aber auch als Unterstützung bei der Verdauung, kann den Stubentigern ausserdem spezielles Katzengras angeboten werden.
Gefahren im Haushalt beseitigen Wohnungskatzen sind zwar von verkehrsreichen Strassen, Hunden und anderen Bedrohungen verschont, trotzdem lauern auch bei der reinen Innenhaltung diverse Gefahren für die Tiere. Obwohl die Gefährlichkeit von Kippfenstern mittlerweile bekannt sein sollte, sterben noch immer regelmässig Katzen darin. Sie bleiben beim Versuch stecken, durch ein schräg gestelltes Fenster hinaus oder hinein zu gelangen, verletzen sich dabei lebensgefährlich oder ersticken qualvoll. Entweder verzichtet man ganz auf gekippte Fenster oder Balkontüren oder aber man sichert sie mit gerollten Handtüchern oder noch besser mit speziellen, im Fachhandel erhältlichen Gittern. Weitere Gefahren im Haushalt stellen etwa heisse Kochplatten, Giftpflanzen, Stromkabel, Werkzeuge, Medikamente und Putzmittel dar. Weil Waschmaschinen und Trockner beliebte Schlafplätze sind, müssen auch sie vor jedem Gebrauch überprüft werden.
Balkone oder Terrassen stellen attraktive Abwechslungen für Wohnungskatzen dar. Diese sind jedoch unbedingt mit einem Netz, Zaun oder Ähnlichem zu sichern, damit die Stubentiger weder ausbüxen können noch beim Fliegenjagen herunterfallen. Bei Netzen gilt es zu beachten, dass diese nicht zu grobmaschig sind und keine Strangulierungsgefahr besteht.
Artenvielfalt
Vermehrt werden Stimmen laut, dass freilaufende Katzen für den massiven Rückgang verschiedener Wildtierarten mitverantwortlich seien. Diese Bedenken sind nicht völlig unberechtigt und die entsprechende Diskussion wird in Zukunft wohl intensiver geführt werden. Zugegebenermassen bietet die Haltung von Katzen ohne Auslauf ins Freie einen grossen Vorteil: Die Tiere tragen weder zur Bedrohung der Artenvielfalt noch zum Rückgang der Bestände von Vögeln, Kleinsäugern, Reptilien und Insekten bei.
Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
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