Insertionsbestimmungen petfinder.ch
Bitte beachten Sie vor dem inserieren die folgenden Insertionsbestimmungen von petfinder.ch für das inserieren von Tieren.
Gesetzliche Grundlagen
Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen für den Handel mit Tieren
- Halten Sie sich an die Bestimmungen des schweizerischen Tierschutzgesetzes (TSchG).
Herkunft
Sie können Tiere anbieten
1. die sich schon zeitlebens in der Schweiz befinden
- wobei reinrassige Hunde oder Katzen entweder ein Mindestalter von 6 Monaten erreicht haben müssen oder von anerkannten Schweizer Tierheimen, Tiervermittlungsorganisationen oder registrierten Züchtern inseriert werden. Eine entsprechende Prüfung der jeweiligen Institution erfolgt durch petfinder.ch. Laden Sie die die entsprechenden Dokumente direkt im Registrierungsprozess unter Ihrem Benutzerprofil hoch.
- Im Verkaufsinserat sind die vollständigen Kontaktdaten des Anbieters sowie Herkunfts- und Zuchtland des zu vermittelnden Tiers zu nennen.
2. die sich ausserhalb der Schweiz befinden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind
- Die Einreise in die Schweiz wird durch den Vermittler organisiert. Im Inserat ist der Ablauf der Einreise entweder detailliert zu beschreiben oder ein link zu setzen auf die entsprechende Webseite, wo der Ablauf beschrieben wird.
- Die Tiere werden von einem gültigen TRACES-Zeugnis begleitet.
- Für Tiere aus EU Ländern gelten generell die Bestimmungen des Bundesamtes für Landwirtschaft und Veterinärwesen über den Import von Tieren (in der linken Spalte das gewünschte Tier anklicken oder hier direkt zur Kategorie Hunde/Katzen gelangen).
- Für Tiere aus Drittstaaten (alle Staaten ausser den EU-Mitgliedstaaten, Nordirland, Island und Norwegen) sind die Bestimmungen vorgängig je nach Art und Aufenthaltsland abzuklären unter folgender Import Abfrage.
- Reinrassige Tiere haben ein Mindestalter von sechs Monaten und stammen direkt aus Zuchten oder Tierheimen, die amtlich bewilligt respektive von einer anerkannten Fachstelle beglaubigt sind. Laden Sie die die entsprechenden Dokumente direkt im Registrierungsprozess unter Ihrem Benutzerprofil hoch.
- Es dürfen ausschliesslich Tiere angeboten werden, die in die Schweiz einreisen dürfen. Coupierte Tiere sind beispielsweise nicht zugelassen und dürfen nicht inseriert werden.
- Alle gesetzlichen Bestimmungen des Herkunftslands werden eingehalten
- Sie als Verkäufer wickeln den ordnungsgemässen Import in die Schweiz ab
- Im Verkaufsinserat sind die vollständigen Kontaktdaten des Anbieters sowie Herkunfts- und Zuchtland des zu vermittelnden Tiers zu nennen.
Kennzeichnung
Sorgen Sie bei Hunden und Rassekatzen für die benötigte Kennzeichnung
- Chippen und registrieren Sie die Tiere ordnungsgemäss
Mindestalter
Respektieren Sie beim Verkauf von Jungtieren das erforderliche Mindestalter
- Hunde: 8 Wochen
- Katzen: 12 Wochen
- Kaninchen: 6 Wochen
- Meerschweinchen, Ratten, Mäuse: 4 Wochen
- Frettchen: 10 Wochen
- Übrige Tiere: ab ihrer Selbstständigkeit
Inserate dürfen nur einfach veröffentlicht sein. Mehrfach erfasste Inserate werden bis auf eines gelöscht.
Inserieren von reinrassigen Welpen und Kitten
Das Ausschreiben von reinrassigen Welpen/Kitten (0 - 6 Monate alte Jungtiere) auf petfinder.ch ist nur Schweizer Tierheimen, Tiervermittlungsorganisationen und registrierten Schweizer Züchtern erlaubt. Inserate von Personen welche diese Kriterien nicht erfüllen werden gelöscht.
Inserate, die nicht den genannten Vorgaben entsprechen, werden gelöscht und die Benutzerkonten werden ohne vorgängige Kontaktaufnahme gesperrt.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Tier über petfinder.ch vermittelt werden darf oder sonstige Fragen haben, schreiben Sie uns auf info@petfinder.ch.