Mann mit Hund

Gutes Tun über den Tod hinaus

Wenn Sie selbst bestimmen möchten, was nach Ihrem Ableben mit Ihrem Nachlass geschieht, können Sie ein Testament verfassen. Dieses regelt verbindlich, wie Ihr Erbe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aufgeteilt wird und wie Ihr Engagement weiterleben soll. So können Sie mit einem Testament beispielsweise besonders nahestehende Menschen berücksichtigen oder eine Organisation unterstützen, deren Tätigkeit Ihnen am Herzen liegt.

Ein Vermächtnis an petfinder.ch – Verein für Tiervermittlung und Tierschutz oder das Einsetzen von petfinder.ch – Verein für Tiervermittlung und Tierschutz als Erbe ist ein langfristiges, wertvolles Geschenk für alle Tiere, die sehnsüchtig auf ein neues Zuhause warten.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, welche Möglichkeiten es gibt und welche Formvorschriften zu beachten sind.

Vermächtnis oder Erbeinsetzung

Mit einem Vermächtnis (Legat) können Sie einer Person oder einer Organisation einen Vermögensgegenstand (beispielsweise eine bestimmte Geldsumme) vermachen. Dadurch wird diese Person oder Organisation Vermächtnisnehmer, ist als solcher aber nicht Teil der Erbengemeinschaft. Der Vermächtnisnehmer verfügt nur über eine Forderung gegenüber den Erben auf Auslieferung des Vermächtnisses.
Durch Erbeinsetzung können Sie für die gesamte oder einen Teil der Erbschaft einen oder mehrere Erben einsetzen. Die eingesetzten Erben beteiligen sich als Mitglieder der Erbengemeinschaft mit einer gewissen Quote am Nachlass. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die gesetzlichen Erben.

Testament

Unabhängig davon, ob Sie eine Person oder eine Organisation mit einem Vermächtnis oder durch Erbeinsetzung an ihrem Nachlass beteiligen möchten, muss die Begünstigung mittels Testament oder Erbvertrag erfolgen. Am einfachsten und kostengünstigsten ist es, eine Person oder eine Organisation in einem handgeschriebenen Testament zu berücksichtigen. Ein Testament können Sie unter Einhaltung untenstehender Kriterien jederzeit selbst (d.h. ohne Mitwirkung eines Notars) verfassen, ändern oder aufheben.

Formvorschriften

Damit das handschriftliche Testament rechtsgültig ist, sind einige Formvorschriften zu beachten:

  • Das Testament muss vom Erblasser persönlich von Anfang bis Ende (inkl. Ort und Datum) von Hand geschrieben werden.
  • Das Schriftstück muss mit «Testament» oder «Letztwillige Verfügung» bezeichnet werden und es muss den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Erblassers enthalten.
  • Das Testament ist mit Ort und Datum (Tag, Monat, Jahr) zu versehen.
  • Das Testament ist vom Erblasser zu unterzeichnen.

Formulieren Sie das Testament möglichst so, dass keine Missverständnisse entstehen können.
Werden gesetzliche Pflichtteile nicht berücksichtigt, wird das Testament deswegen nicht ungültig, die Erben können jedoch eine Korrektur verlangen.
Ein Testament kann jederzeit abgeändert werden, dabei gelten die gleichen Formvorschriften wie beim Verfassen eines Testamentes.
Das Testament sollte an einem sicheren Ort (beispielsweise bei der zuständigen Amtsstelle oder beim Willensvollstrecker) deponiert werden.

Beratung

Bei komplizierten Verhältnissen empfehlen wir Ihnen, sich von einem Experten beraten zu lassen. Beabsichtigen Sie einen Erbvertrag abzuschliessen, so bedarf es der öffentlichen Beurkundung des Erbvertrages durch einen Notar.

Petfinder.ch – Verein für Tiervermittlung und Tierschutz

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