Stiftung Tier im Recht
Seit über 20 Jahren setzt sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) für eine nachhaltige Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung in Recht, Ethik und Gesellschaft ein. Sie ist schweizweit die einzige Organisation, die sich hauptsächlich auf die juristischen Belange des Tierschutzes spezialisiert hat.
Die TIR wurde 1995 ins Leben gerufen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, als Fürsprecherin der Tiere aufzutreten, und macht sich beharrlich und aus tiefer Überzeugung für einen besseren Tierschutz stark. Die TIR ist eine Non-Profit-Organisation, die sich ausschliesslich aus Spendengeldern und projektbezogenen Zuwendungen finanziert. Sie wird weder vom Bund noch vom Kanton subventioniert.
Vorschriften zum Schutz der Tiere und deren Umsetzung sind häufig ungenügend
Weil sich ein respektvoller Umgang mit Tieren leider nicht überall von alleine einstellt, sind verbindliche Vorschriften hierfür unverzichtbar. Doch obwohl Tiere in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert geniessen, gewährt ihnen das geltende Recht nicht überall ausreichenden Schutz. Zudem werden die bestehenden Vorschriften häufig nicht konsequent durchgesetzt. Diesen Missständen tritt die TIR entgegen, indem sie fortwährend darum bemüht ist, den rechtlichen Tierschutz auf einen Standard zu heben, der hohen ethischen Ansprüchen gerecht wird.
Mit der Hebelwirkung des Rechts für einen besseren Tierschutz
Die TIR erarbeitet in Form von rechtswissenschaftlichen Gutachten und Stellungnahmen Vorschläge für tragfähige Rechtsgrundlagen und einen griffigen Vollzug zum Schutz der Tiere. In Zusammenarbeit mit Politikern, Behörden und anderen Tierschutzorganisationen versucht sie sodann, ihre Forderungen in das geltende Recht einfliessen zu lassen. Mit der Hebelwirkung des Rechts kann nicht nur in Einzelfällen, sondern generell und allen Tieren geholfen werden.
Die breite Palette an Tierschutzthemen fordert die Kräfte der TIR
Alleine in den letzten Monaten hat die TIR ein breites Spektrum an Tierschutzthemen bearbeitet. Dazu zählen beispielsweise Missstände im Hunde- und Pferdesport, die Einzelhaltung sozial lebender Tiere wie etwa Kaninchen, fehlende Tierschutzbestimmungen für die Haltung von Speisefischen, fragwürdige Methoden der Schädlingsbekämpfung, das Enthornen von Kühen und Ziegen, tierschutzrechtswidrige Jagdformen, Tierversuche in der Ausbildung, Missstände in der Tierversuchspraxis oder Probleme bei der Haltung exotischer Wildtiere. In Einzelfällen erstattet die TIR auch Strafanzeige. So hat sie beispielsweise sieben Züchterinnen und Züchter angezeigt, die nach Ansicht der TIR gegen das sogenannte Qualzuchtverbot verstossen, indem sie Tiere mit Zuchtmerkmalen hervorbringen, die für diese mit grossen Leiden und gesundheitlichen Problemen verbunden sind.
Obschon sich die TIR aus Kapazitätsgründen vorwiegend auf Schweizer Recht konzentriert, hilft sie nach Möglichkeit auch über die Grenzen hinaus: Sie unterstützt zum Beispiel das EU-Grossprojekt «CAROdog/CAROcat» mit ihrem juristischen Know-how. Dieses nimmt sich dem nach wie vor ungelösten Problem herrenloser Heimtiere in Ost- und Südeuropa auf tiergerechte Weise an. Im Auftrag einer Vogelschutzorganisation hat die TIR im Frühjahr überdies bei der EU eine Klage gegen Zypern wegen Missachtung internationaler Bestimmungen eingereicht. Auf der Mittelmeerinsel werden jährlich Tausende von Zugvögeln illegal und auf qualvolle Art mittels Leimruten und Netzen gefangen.
Die TIR referiert regelmässig an Fachveranstaltungen, wie hier Geschäftsleiter Gieri Bolliger im Rahmen eines Tierschutzrechtsseminars der TIR in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich.
Engagement für mehr Transparenz im Vollzug des Tierschutzrechts
Um Verbesserungen im schweizerischen Gesetzesvollzug zu erwirken, müssen die Mängel der Strafuntersuchungs- und Gerichtspraxis im Tierschutz zuerst einmal offengelegt werden. Hierfür hat die TIR sämtliche seit 1982 in der ganzen Schweiz durchgeführten Tierschutzstrafverfahren in einer Datenbank erfasst. Die mittlerweile über 11 000 anonymisierten Entscheide sind auf www.tierimrecht.org abrufbar und werden jährlich ausgewertet. Die mit der Fallsammlung erreichte Transparenz der Tierschutzstrafpraxis und die Detailanalysen der TIR haben dazu geführt, dass die zuständigen Behörden Tierquälereien und andere Tierschutzdelikte heute ernster nehmen als früher und vermehrt entsprechende Strafverfahren durchführen. Nach wie vor bestehen aber erhebliche Mängel im Tierschutzvollzug, die von der TIR jedes Jahr in ihren Auswertungen beanstandet werden und hierdurch jeweils breite mediale Aufmerksamkeit finden. Zudem dient die Datenbank den Vollzugsinstanzen als wertvolle Orientierungshilfe für die Beurteilung von Tierschutzverstössen.
Information und Sensibilisierung der Bevölkerung und der Vollzugsbehörden
Neben ihrer rechtspolitischen Tätigkeit will die TIR auch die Gesellschaft für ihre grosse Verantwortung gegenüber den Tieren sensibilisieren. Hierfür informiert sie auf verschiedenen Ebenen über die Bedürfnisse der Tiere und die Grundlagen für den richtigen rechtlichen und praktischen Umgang mit ihnen. Die TIR offeriert allen Interessierten eine breite Palette an Dienstleistungen und Hilfsmitteln, um so das entsprechende Wissen allgemein zugänglich zu machen und das öffentliche Tierschutzbewusstsein zu schärfen. Das umfassende Angebot an objektiven und praxisnahen Informationen richtet sich nicht nur an Tierhaltende und Juristen, sondern ebenso an Vollzugsinstanzen (Veterinär-, Polizei-, Strafuntersuchungs- und Gerichtsbehörden), Medienschaffende, Vertreter der Politik und Tierärzteschaft, Schulen aller Stufen sowie an Tierschutz- und andere Organisationen.
Grösste Bibliothek zu Tierthemen im deutschsprachigen Raum
Das eigentliche Herzstück der TIR bildet die Fachbibliothek mit rund 15 000 Werken (Bücher, Aufsätze, DVDs etc.) zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft. Die bibliografischen Angaben von über 10 000 Werken können auch in der «Virtuellen Bibliothek» auf der Website der TIR abgerufen werden, was eine bequeme Internetrecherche ermöglicht. Die im deutschen Sprachraum wohl grösste Literatursammlung in diesem Bereich bietet Wissenschaftlern, Studierenden und Medienschaffenden einen umfangreichen Informationsfundus für ihre Arbeiten. Der Bibliothek angegliedert ist ausserdem ein Medienarchiv mit Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln zu mehr als 200 Tierschutzthemen.
Übersicht über die kantonalen Gesetzgebungen zum Hunderecht
Für Hundehaltende bietet die TIR auf www.tierimrecht.org eine einzigartige Übersicht über die verschiedenen kantonalen Hundegesetzgebungen (Banner «Hunde-Recht»). Die laufend aktualisierte Seite enthält eine Auflistung der wichtigsten Massnahmen, die der jeweilige Kanton bezüglich «gefährliche Hunde» getroffen hat (Leinen- oder Maulkorbpflicht, Rasseverbotslisten etc.), und Links zu den geltenden Gesetzestexten.
Hilfestellung für Ratsuchende
Der rechtliche Tierschutz ist eine komplexe und für juristische Laien oftmals undurchschaubare Materie. Um eine wertvolle Hilfestellung für die Lösung juristischer Probleme mit oder wegen Tieren zu bieten, erteilt die TIR Ratsuchenden kostenlos jährlich über 1000 schriftliche und telefonische Auskünfte rund um das Tier im Recht. Die Antworten auf die 200 häufigsten Fragen finden sich auch auf
www.tierimrecht.org (Symbol: orangefarbene Eule).
Publikationen und Ausbildungsveranstaltungen zum rechtlichen Tierschutz
Für Fachleute und interessierte Laien veröffentlicht die TIR zudem übersichtliche und leicht verständliche Standardwerke zum rechtlichen Tierschutz sowie Artikel in der Fach- und Tagespresse. Ausserdem referieren die TIR-Mitarbeitenden regelmässig im In- und Ausland an Fachkongressen sowie Ausbildungsveranstaltungen für Tierhaltende und Vollzugsbehörden zu den verschiedenen Aspekten der Mensch-Tier-Beziehung. Die TIR ist überdies eine verlässliche Auskunftsstelle für Print- und Onlinemedien, Radio und Fernsehen für Fragen rund um das Tier im Recht.
Zahlreiche Erfolge
Mit ihrer Grundlagenarbeit und ihrem zielstrebigen Vorgehen hat sich die TIR mittlerweile als Kompetenzzentrum für Fragen zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft etabliert und für den Tierschutz schon viele bedeutende Erfolge errungen. So hat sie etwa massgeblich dazu beigetragen, dass Tiere im schweizerischen Recht seit 2003 nicht mehr als Sachen, sondern als eigenständige Lebewesen gelten, oder dass die Tierwürde seit 2008 durch das Schweizer Tierschutzgesetz ausdrücklich geschützt ist. Auch beim seit 2013 geltenden Importverbot für Delfine und Wale hat die TIR entscheidend mitgewirkt. Sodann hat sie grossen Anteil daran, dass das Tierschutzrecht heute in Fachkreisen nicht mehr als Randdisziplin wahrgenommen, sondern als ernst zu nehmendes, eigenständiges Fachgebiet anerkannt wird. Durch gezielte Förderung des juristischen Nachwuchses sorgt die TIR zudem dafür, dass die kontinuierliche Weiterentwicklung des Tierschutzrechts auch mittel- bis langfristig sichergestellt ist.
Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Spendenkonto PC 87-700700-7
IBAN CH17 0900 0000 8770 0700 7
www.tierimrecht.org