Listenhunde in der Schweiz - Gesetzgebung

Listenhunde, Kampfhunde – wovon spricht man eigentlich?

Listenhunde, im Volksmund auch «Kampfhunde» genannt, sind Hunde, denen ein übermässiges Aggressionsverhalten bzw. ein erhöhtes Gefahrpotenzial zugeschrieben wird. Seit einigen unschönen Vorkommnissen zwischen solchen Hunden und Menschen sind einige Arten als besonders gefährlich aufgelistet und ihre Haltung entweder bewilligungspflichtig oder sogar gänzlich verboten. Deshalb die Bezeichnung Listenhunde.

Text: Patricia Villard   Titelbild: Milan/stock.adobe.com

Geschichtlicher Hintergrund von Kampfhunden

Historische Untersuchungen und Funde belegen, dass bereits im Altertum grosse, schwere Hunde zu Jagd-, Wach- und Kriegszwecken verwendet wurden. Mächtige doggenartige Hunde wurden schon rund 2000 Jahre v. Chr. von Babyloniern und Assyrern in den Kriegen um Vorderasien eingesetzt. Unter dem achämenidischen Grosskönig und ägyptischen Pharao Xerxes gelangte 480 v. Chr. eine grosse Anzahl so genannter Molosser nach Europa, von denen viele Tiere als Beutegut in die Hände der Römer fielen. Diese nutzten sie zur Bewachung der Lager und Reichsgrenzen, schätzten sie als Jagd- und Meldehunde – und hetzten sie in den Arenen auf Tier und Mensch.

 

Die Tierkämpfe, die über viele Jahrhunderte als Volksbelustigung fortgeführt wurden, hatten im England des 17. und 18. Jahrhunderts ihre Blütezeit. Gesetzlich gefördert, führten vor allem die Bullenkämpfe zur Zucht speziell gebauter Hunde, den English Bulldogs. Aus ihnen hervorgegangen sind Züchtungen der uns heute bekannten «Kampfhunde­rassen».
 
Im Jahr 1835 wurden in England alle Arten von Tierkämpfen verboten. Was zur Folge hatte, dass Hundekämpfe in unüberschaubare Hinterhöfe verlegt und von eher dubiosen Gestalten durchgeführt wurden. Die hierfür gezüchteten Bull Terrier und Staffordshire Bull Terrier waren leichter und wendiger als ihre Vorgänger. Diese wohnten oft in sehr kleinen, engen Wohnungen, wo sie den spärlich bemessenen Platz meist mit einer grossen menschlichen Sippschaft teilen mussten und wegen ihrer ursprünglichen Grösse perfekt ins enge Umfeld passten. Die Weiterzüchtungen besassen ein ansprechenderes Aussehen, sodass Liebhaber begannen, einheitliche Rassekriterien festzulegen und organisiert auf äussere Merkmale zu züchten. Als die englische Regierung rigoros gegen die illegalen Hundekämpfe vorging, konnten sich die neu gezüchteten Rassen mehr und mehr als Ausstellungshunde etablieren.
 
Mitte des 19. Jahrhunderts brachten viele Auswanderer aus den industriellen Ballungszentren Englands ihre Hunde nach Amerika, mit denen sie – vor allem im Nordosten des Landes – Hundekämpfe abhielten. Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges spalteten sich auch hier die Interessen der Hundehalter- und Züchter. Die Liebhaber des Hundekampfes orientierten ihre Zucht streng nach den Regeln der «Leistungsfähigkeit» (American Pit Bull Terrier), während die Verfechter des Ausstellungshundes (American Staffordshire Terrier) sich eindeutig vom Hundekampf distanzierten. Seit dem Jahr 1936 werden beide Rassen in zwei unabhängigen Zuchtbüchern geführt. Bis in die heutige Zeit werden Hundekämpfe illegal abgehalten und – gemessen an der Gesamthundepopulation – einige wenige Vertreter verschiedenster Hunderassen für diese Zwecke missbraucht. Die Ausbildung der Hunde an lebenden Tieren, in der Regel an Hähnen oder Katzen, verursacht meist starke und irreversible Störungen im Sozialverhalten und stellt in jeder Hinsicht einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz dar.

 

Fragwürdige Pauschalisierung von Kampfhunden

Mit dem Begriff «Kampfhund» werden heute vor allem Dobermänner, Rottwei­ler, Mastiffs und verschiedene Doggen- und Terrierarten bezeichnet. Diese finden in Zusammenhang mit aggressiven Auseinandersetzungen häufig Erwähnung. Wobei die Pauschalisierung grund­sätzlich unkorrekt ist. Denn im Prinzip kann jeder Hund bei der Begegnung mit Menschen und Artgenossen feindselig reagieren und ungehemmt beissen. Unabhängig von Rasse und Grösse. Die Gefährlichkeit eines Hundes ist vor allem von Umweltreizen abhängig. Dabei ist die Dauer zwischen der dritten und zwanzigsten Woche im Leben der Welpen entscheidend. Für das Verhalten eines Hundes ist nicht oder nicht nur die Rasse prägsam – Pitbull Terrier und Dogo Argentino sind in vielen Fällen weit sanftere Gesellen als mancher Mischling –, sondern die Erfahrungen der ersten Lebenswochen. Kurz: Verhaltensgestörte Tiere ohne gesellschaftliche Verträglichkeit werden in erster Linie durch sogenannte Aggressionszucht und eine soziale Fehlentwicklung in der Welpenaufzucht «geschaffen».

Kantönligeist in der Gesetzgebung

In der Schweiz hat der tödliche Pitbull-Angriff von Oberglatt im Dezember 2005 besonders im Kanton Zürich für Schlagzeilen gesorgt. Was dazu führte, dass auch der Kanton Zürich eine Rasseliste mit verbotenen Rassen und eine weitere umfassende Liste von Hunderassen, deren Haltung mit Auflagen verbunden ist, erstellte.

Auf Bundesebene existiert kein schweizweites Gesetz. Nach dem Vorfall in Oberglatt wurde auch eine parlamentarische Initiative lanciert, aber eine einheitliche Gesetzeslösung auf Bundesebene wurde abgelehnt. Es ist im Tierschutzgesetz geregelt, dass Aggressionszuchten verboten sind. Es wurde aber darauf verzichtet, Rassen zu diskriminieren. Weitergehende strengere Auflagen oder Gesetze sind in der Hoheit der Gesetzgebung der Kantone.

Für Hundehalter ist die Situation recht verwirrend, da in jedem Kanton andere Regelungen gelten. Die meisten Kantone haben keine Verbote oder Auflagen. Man müsste aber immer wissen, was im Nachbarkanton gilt, wenn man irgendwo die Kantonsgrenze beim Spazieren oder Wandern überquert oder jemanden besucht.

Welche Hunde als Listenhunde gelten, ist je nach Kanton unterschiedlich. In den meisten Kantonen gibt es ausserdem gar keine Listen. Vielen Leuten ist zwar bewusst, dass der Pitbull Terrier auf den meisten Listen steht. Sie kennen aber nicht den Unterschied zu American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder Staffordshire Bull Terrier. Im Tessin ist zum Beispiel auch der Schäferhund oder die Dogge ein Listenhund.

In anderen Ländern stehen andere Rassen auf den Listen. Bei der Auflistung der Rassen in Deutschland fehlen etwa die deutschen Hunde, während sie in Spanien sehr wohl aufgeführt werden – dafür dort wiederum heimische Rassen nicht aufgelistet sind ...

Wer sich also einen Listenhund anschaffen will, sollte sich unbedingt vor dem Kauf über die gesetzlichen Grundlagen seines Wohnkantons informieren.

Rasselisten in der Schweiz

in welchen kantonen sind listenhunde erlaubt

Gesetzliche Grundlagen für Listenhunde in den Kantonen

Eine vollständige Übersicht über die Gesetzeslage in den einzelnen Kantonen finden Sie auf der Webseite der Stiftung für das Tier im Recht.

Beissunfälle mit Hunden - das müssen Sie beachten

Was muss ich bei einem Beissunfall tun?

Beissunfälle müssen der zuständigen kantonalen Stelle gemeldet werden (in der Regel dem Veterinäramt). Dort sind auch die entsprechenden Meldeformulare erhältlich.

Wer ist verpflichtet Beissunfälle zu melden?

Gemäss Tierschutzverordnung sind Tierärztinnen und Tierärzte, Ärztinnen und Ärzte, Tierheimverantwortliche, Zollorgane sowie Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner verpflichtet, der zuständigen kantonalen Stelle Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tiere erheblich verletzt hat oder ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigt.*

Wo werden Kinder am meisten gebissen?

Kinder werden überdurchschnittlich oft von Hunden gebissen und zwar – mit schwerwiegenden Folgen – viel öfter ins Gesicht oder in den Hals als erwachsene Menschen. Oft passiert das Unglück mit einem Hund, den das Kind bereits kennt – mit dem es sogar im gleichen Haushalt lebt.

Kann ich ein kleines Kind alleine mit dem Hund Zuhause lassen?

Wenn ein kleines Kind in einem Hundehaushalt lebt, dann soll es auf keinen Fall mit dem Hund allein gelassen werden. Das kann zu Beissunfällen führen. Bei der Geburt eines Kindes muss dem Hund auch von Anfang an klar sein, dass das Kinderzimmer für ihn tabu ist.

Was sollte ein Kind über Hunde wissen?

Verantwortliche Erwachsene sollten den Kindern möglichst frühzeitig beibringen, den Hund an seinem Schlafplatz und beim Fressen in Ruhe zu lassen und Drohsignale des Hundes – wie knurren – augenblicklich zu respektieren. Niemals soll sich ein Kind einem fremden Hund nähern, ohne die Besitzer um Erlaubnis zu fragen.

Wie lernen Kinder den respektvollen Umgang mit einem Hund?

Kinder sehen Hunde so, wie die Erwachsenen sie ihnen erklären. Erklären Erwachsene dem Kind den Hund nur als Kuschel- und Streicheltiere, dann erwarten die Kinder vom Hund auch nur freundschaftliches Verhalten. Neben der Freude an Hunden sollte Kindern deshalb von Anfang an auch Respekt vor Hunden und der richtige Umgang mit ihnen beigebracht werden.

Wie gefährlich sind Listenhunde?

Diverse Studien belegen, dass Zwischenfälle mit Hunden nicht als rassenspezifisch taxiert werden können. Das grosse Aufhebens um Bissattacken von Listenhunden ist rein medialer Natur und entbehrt jeglicher Grundlagen.

Aus einer Publikation des Bundesamtes für Veterinärwesen aus dem Jahre 2009 zur Häufigkeit von Vorfällen mit Hunden, unter anderem bezogen auf Rassegruppen und Rassen, geht hervor, dass insgesamt 5011 Meldungen eingegangen sind, wovon 2843 Bisse bei Menschen betrafen. Bei 877 Meldungen konnten keine genauen Angaben zur Art des Hundes gemacht werden. Wie im Vorjahr machte ein Viertel aller Meldungen der Bisse bei Menschen, 609 insgesamt, Vorfälle mit Schäferhunden aus. Zur Ehrrettung des Schäfertyps und zur Wahrung der Relationen ist allerdings zu sagen, dass er mit über 79'000 Exemplaren der in der Schweiz am häufigsten gehaltene Hund ist. Gefolgt wird der Schäfertyp von kleinen Hunden, mit 65'000 Exemplaren und 110 Bissmeldungen, Terriern mit 64'000 an der Zahl und mit 171 Bissmeldungen und schliesslich Retrievern, welche mit 62'000 Tieren und 179 Bissmeldungen statistisch gesehen ebenfalls relevant sind. Eine Häufung oder eine befremdliche Anzahl Übergriffe von so genannten Listenhunden ist aus den veröffentlichten Zahlen nicht eindeutig erkennbar.

Interessant hierzu sind die Erkenntnisse aus Studien in Deutschland, wo Hundelisten schon länger als in der Schweiz existieren und Wesenstests mit einer grösseren Anzahl von Hunden gemacht wurden. Letztere zum Beispiel an der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Dort wurde eine Vergleichsgruppe von Golden Retrievern im Rahmen einer Studie den gleichen Wesenstests unterzogen wie Listenhunde. Eins vorneweg: Sie belegt eindeutig, dass die Gefährlichkeit nicht auf die Rasse, sondern auf fehlende Fach- und Sachkenntnisse sowie falsche Einschätzung des Verhaltens des Hundes beruhen. Auch eine genetische Veranlagung konnte nie bestätigt werden.

Golden Retriever - Familienhund

Golden Retriever gelten als besonders familientaugliche Hunde und dienten in der Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover deshalb als Kontrollgruppe.
Foto: Ljiljana/stock.adobe.com

Aufschlussreiche Studie

Nachfolgend ein Auszug über die Untersuchung des Verhaltens von Golden Retrievern im Vergleich zu den als gefährlich eingestuften Hunden im Wesenstest nach der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung vom 5.7.2000. Die Studie ist Teil der Dissertation von Frau Dr. med. vet. Tina Johann.

In dieser Studie wurden 70 Hunde der Rasse Golden Retriever in dem Wesenstest nach den Richtlinien der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung (GefTVO) vom 5.7.2000 getestet. Diese Tiere dienten als Kontrollgruppe für die von Frau Dr. med. vet. Angela Mittmann (2002) getesteten 415 Hunde, die unter diese Verordnung fielen. Die Kontrollgruppe sollte vor allem Aufschluss darüber geben, ob es einen signifikanten Unterschied in der Häufigkeit des Aggressionsverhaltens zu den von Frau Dr. med. vet. Mittmann untersuchten Rassen gibt. Weiterhin war von Bedeutung, ob bei den Golden Retrievern eine Rassedisposition für gesteigertes Aggressionsverhalten im Wesenstest beobachtet werden konnte und ob es Hinweise auf eine in Konfliktsituationen häufig gewählte Lösungsstrategie gab.

Dem Wesenstest lag ein Skalierungssystem zugrunde, mit dessen Hilfe das Verhalten der Hunde in 7 Kategorien eingeteilt werden konnte. Die Skalierung 1 bedeutet, dass der Hund in der jeweiligen Testsituation keine aggressiven Signale gesendet hat. Aggressionsverhalten verschiedener Eskalationsstufen entsprach den Skalierungen 2–7. Die Studie begrenzte sich auf die 34 Testsituationen des Hund-Mensch- und Hund-Umwelt-Kontakts gemäss der von Frau Dr. med. vet. Mittmann eingehaltenen Vorgehensweise.

Von den 70 getesteten Golden Retrievern bekamen 41 Hunde im gesamten Test keine höhere Skalierung als eine 1 und zeigten somit nie aggressives Verhalten. 28 Hunde reagierten im Test mit Verhalten der Skalierung 2 (optische und/oder akustische Drohsignale), die Skalierungen 3 (Schnappen mit stationärem Körper), 4 (Schnappen mit unvollständiger Annäherung), 6 (Beissen ohne vorangegangenes Drohverhalten) und 7 (Beruhigung des Tieres nach Eskalation erst nach über 10 Minuten) wurden bei keinem Hund beobachtet. Ein Hund bekam in der Testsituation «Betrunkener» die Skalierung 5, da er Beissen mit vorangegangenem Drohverhalten gezeigt hatte.

Der Schäferhund verursacht am meisten Beissunfälle in der Schweiz

Der Schäferhundetyp führt die Statistik zu den Beissunfällen beim Menschen an, ist aber zugleich auch der am meisten gehaltene Rassetyp in der Schweiz.
Foto: Mikkel Bigandt/stock.adobe.com

Kein signifikanter Unterschied nachweisbar

Nach den Richtlinien des Wesenstests reagierten somit 69 Hunde (98,6 %) in den Testsituationen angemessen und nur ein Hund (1,4 %) zeigte inadäquat aggressives Verhalten. Bei der «Mittmann-Gruppe» reagierten 395 Hunde (95 %) adäquat, 19 Hunde (4,6 %) inadäquat aggressiv und ein Hund (0,2 %) gestört aggressiv. Im Vergleich der beiden Gruppen ergab sich kein signifikanter Unterschied in der Häufigkeit von inadäquatem Aggressionsverhalten.

In der Kontrollgruppe fielen im Ausdrucksverhalten der Hunde häufig submissives Verhalten und/oder Zeichen von Stress auf. Für viele Hunde schien der Test eine grosse Belastung zu sein. Hat ein Hund in seinem Alltag länger andauernde Stresszustände, so ist dies laut Tierschutzgesetz (1998) ein Leiden und nicht zu akzeptieren. Diese Tatsache sollte in Zucht und Erziehung Beachtung finden.

Die Ergebnisse zeigen ganz klar, dass es nicht legitim ist, bestimmte Rassen zu diskriminieren und sie den Verboten und Einschränkungen von so genannten Rasselisten zu unterwerfen. Vielmehr sollten kompetente, fachlich gebildete und verantwortungsvolle Hundebesitzer und Züchter gefördert werden, denn dies ist eine wirkungsvolle Massnahme, um Verhaltensproblemen bei Haushunden vorzubeugen. Ein guter Ansatz ist der Sachkundenachweis für Hundehalter. Herrchen respektive Frauchen lernen in diesen Kursen die Bedürfnisse und das Verhalten des Tieres kennen und wie sie den Hund in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können.

Aus der eingangs erwähnten Publikation des Bundesamtes für Veterinärwesen aus dem Jahre 2009 geht übrigens hervor, dass etwas mehr als die Hälfte der Beissunfälle mit Hunden geschah, die dem Opfer bekannt waren. In 14 % der protokollierten Fälle war es gar der eigene Hund. Rund 16 % aller Meldungen betrafen zudem Kinder bis 10 Jahre. Der Vergleich mit der Bevölkerungsstatistik lässt den Schluss zu, dass Kinder überproportional von Unfällen mit Hunden betroffen waren – und sind. Zudem haben Kinder ein erhöhtes Risiko, von einem Kleinhund gebissen zu werden. Solche Zwischenfälle können minimiert oder gar vermieden werden, wenn einige Verhaltensregeln beachtet werden.

Fazit

Durch falsche Erziehung, mangelnde Sozialisation und unfachgerechte Haltung kann bei jedem Hund eine übersteigerte Aggression ausgelöst werden - nicht der Hund ist das eigentliche Problem, sondern dessen Mensch.

Beissunfälle

Hundehalter und Hundehalterinnen müssen Vorkehrungen treffen, damit Tiere und Menschen nicht gefährdet werden. Hunde beissen zwar selten, und wenn sie es tun, dann vor allem andere Hunde. Wenn Hunde Menschen beissen, dann sind häufig Kinder die Opfer.

Text: Bundesamt für Veterinärwesen, www.bvet.ch

*Die Kantone können die Meldepflicht auf weitere Personengruppen ausdehnen. Dies hat zum Beispiel der Kanton Zürich in seinem Hundegesetz gemacht und die Meldepflicht auf Gemeinden, Strafuntersuchungsbehörden, Gerichte, Polizei und Tierheime, welche Verzichts- und Findelhunde weitervermitteln, ausgedehnt. (Quelle: Tier im Recht)