Süßer Mischlingswelpe Charlotta
Charlottas Leben begann in den Bergen - dort, wo zwei Mutterhündinnen ganz allein 17 Welpen zur Welt brachten. Tief unter Büschen, versteckt vor der Welt, kämpften die Kleinen ums Überleben – zitternd, hungrig und ohne Schutz.
Doch Charlotta hatte Glück. Sie wurde gemeinsam mit ihren Geschwistern und allen anderen Welpen gerettet und nach Hopeland gebracht - an einen Ort, an dem sie zum ersten Mal Wärme, Sicherheit und liebevolle Hände spüren durfte.
Heute zeigt sich Charlotta als fröhliches, liebevolles Hundemädchen, das Menschen über alles liebt und sich wunderbar mit anderen Hunden versteht. Sie ist neugierig, verspielt und aufgeweckt - doch genauso gern genießt sie ruhige Momente voller Nähe und Geborgenheit. In ihren bernsteinfarbenen Augen liegt ein sanftes Leuchten, das von Hoffnung und Lebensfreude erzählt.
Charlotta wird ausgewachsen voraussichtlich etwa 18 kg wiegen - die perfekte Größe für eine treue Begleiterin durchs Leben.
Nun wartet sie nur noch auf ihr eigenes Zuhause - auf Menschen, die in ihr nicht nur einen Welpen sehen, sondern eine kleine Kämpferin, die bereit ist, ihr Herz zu verschenken und das Leben mit Liebe zu füllen.
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Der Adoptionsprozess für einen Hund aus Griechenland nach Schweiz umfasst mehrere Schritte. Füllen Sie bei Interesse den Fragebogen auf unserer Website unter https://www.hopelandsanctuary.com/services aus. Der Fragebogen ist der erste Schritt des Screening. Danach folgen Telefon- und Videoanrufe, um zu prüfen, ob es das richtige Zuhause für den Hund ist. Nachdem die Adoption genehmigt ist, erhalten Sie alle notwendigen Informationen und müssen eine unterschriebene Vollmacht erteilen, die es der verantwortlichen Person in Griechenland erlaubt, die legale Adoption in Ihrem Namen abzuschließen.
Sobald die Adoption rechtlich in Griechenland gemäß den dortigen Tierschutzgesetzen abgeschlossen ist, erhält der Hund einen EU-Heimtierausweis, der eine Mikrochip-Identifikation und Impfunterlagen enthält. Vor der Reise muss der Hund mikrochipiert werden, und eine Tollwutimpfung ist erforderlich, die mindestens 21 Tage vor der Abreise verabreicht werden muss. Die Informationen des Hundes werden im TRACES-System registriert, das die Bewegung von Tieren innerhalb der EU verfolgt.
Der Transport des Hundes muss durch einen autorisierten, TRACES-registrierten Anbieter erfolgen, um die Einhaltung der europäischen Vorschriften für den Tiertransport sicherzustellen. Nach der Ankunft in der Schweiz muss der Hund innerhalb von 10 Tagen im Schweizer Haustierdatenbank (AMICUS) registriert werden, und ein tierärztlicher Check-up ist erforderlich, um die Gesundheit des Hundes und die Einhaltung der Schweizer Vorschriften zu bestätigen. Dieser umfassende Prozess gewährleistet eine reibungslose und rechtskonforme Adoption des Hundes.
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Wichtig
- Leisten Sie nie eine Vorauskasse
- Besichtigen Sie das Tier vor dem Kauf
- Verlangen Sie eine Übergabe innerhalb der Schweiz
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